Wahlen
Briefwahl
Hier können Sie die Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl und die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters der Gemeinde Contwig am 14.03.2021 anfordern.
Wenn Sie bei der Wahl durch Briefwahl wählen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein. Voraussetzung für die Erteilung eines Wahlscheins ist ein Antrag, den Sie hier elektronisch stellen können. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben. Die Angaben des Stimmbezirks und der Wählerverzeichnisnummer, die Sie der Wahlbenachrichtigung entnehmen können, sind keine Pflichtfelder, sollten jedoch nach Möglichkeit ausgefüllt werden.
Wahlscheine einschl. der Briefwahlunterlagen werden auf dem Postwege übersandt oder amtlich überbracht.
Wer für einen anderen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.
Verlorene Wahlscheine und Stimmzettel können nicht ersetzt werden.
Zum Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines klicken Sie bitte
Landtagswahl am 14. März 2021
Hinweis zur Beantragung
von Briefwahlunterlagen in Pandemie-Zeiten
Wenn Sie an der Wahl per Briefwahl teilnehmen wollen, haben Sie ab sofort die Möglichkeit
einen sogenannten Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen) zu beantragen.
Die Beantragung kann folgendermaßen erfolgen:
- schriftlich - durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosen Brief an die Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land,
- online, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code,
- online, über die Website/Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land,
- per Fax oder
- durch einfache Email an die Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land (Email-Adresse: wahlen@vgzwland.de)
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!
Bei der Beantragung geben Sie bitte Ihren Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und - nach Möglichkeit - die Wählerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung an. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen grundsätzlich an ihre Wohnanschrift übersandt oder überbracht. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, bitten wir Sie, diese abweichende Anschrift genau anzugeben.
Sie haben auch die Möglichkeit - während der allgemeinen Öffnungszeiten der
Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land - die Briefwahlunterlagen persönlich zu beantragen. Dort können Sie dann ggf. unmittelbar vor Ort von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.
Bitte berücksichtigen Sie dabei aber, dass das Rathaus wegen der Corona-Pandemie für den allgemeinen Besucherverkehr gesperrt ist und Stimmberechtigte nur einzeln eingelassen werden können. Dadurch kann es zu zeitlichen Verzögerungen und Wartezeiten kommen. Wir bitten deshalb möglichst von einer persönlichen Vorsprache beim Wahlamt abzusehen. Nutzen Sie bitte die vielfältigen unter den Ziffern 1 - 5 aufgeführten Möglichkeiten (s. o.) für die Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie - unfrankiert - in dem adressierten hellroten Wahlbrief an die Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land, Landauer Str. 18-20, 66482 Zweibrücken schicken oder unmittelbar in den Briefkasten am Rathaus einwerfen. Versenden Sie den Wahlbrief so rechtzeitig, dass er spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Verbandsgemeindeverwaltung eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Verwaltung oder am Tage der Wahl bis spätestens 18 Uhr bei dem für den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden.
Öffnungszeiten des Wahlamtes der Verbandsgemeindeverwaltung:
Montag u. Dienstag: 8.30 Uhr – 12.00 Uhr
13.30 Uhr – 16.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8.30 Uhr – 12.00 Uhr
13.30 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr – 12.00 Uhr

Das Wahlergebnis der Wahl des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land am 20.10.2019 können Sie HIER abrufen
Ergebnisse der Europa- und Kommunalwahlen 2019
HIER erhalten Sie die Ergebnisse der Kommunalwahl 2019 für den Bereich der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land.
Alle anderen Ergebnisse können Sie auf den folgenden Links einsehen:
Kreistagswahl 2019
Bezirkstagswahl 2019
Europawahl 2019
Kommunalwahl 2019

Bundestagswahl 2017
Das Ergebnis der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land finden Sie auf der Internet-Seite des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz. Hier werden Sie weiterleitet >>>>>
Landratswahl 2017
Das Gesamtergebnis finden Sie auf der Internet-Seite des Landkreises Südwestpfalz. Hier werden Sie weiterleitet >>>>>

Die Ergebnisse zur Kommunalwahl
erhalten Sie HIER
Weitere Wahlergebnisse und Informationen stehen auf der Internetseite des Landeswahlleiters umfassend zur Verfügung.
Internetseite des Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz.
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